Wer alte Dachfenster austauschen oder neue einbauen lässt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Geld vom Staat zurückbekommen. Es gibt zwei Wege. Ich erkläre Ihnen, welcher zu Ihrem Haus passt, und unterstütze Sie bei der Beantragung.
Zuschuss über die BAFA
Bundesförderung für effiziente Gebäude (Einzelmaßnahmen)
- 15 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss. Bei 1.000 € förderfähigen Kosten sind das 150 €.
- Förderfähig sind Kosten bis 30.000 € je Wohneinheit, mindestens 300 € brutto.
- Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen 5 % auf den Kostenanteil über 30.000 € dazu. Bei einzelnen Dachfenstern wird diese Schwelle in der Regel nicht erreicht. Nur für den iSFP brauchen Sie einen Energieeffizienz-Experten, er erstellt den Fahrplan.
- Das Gebäude muss bei der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein (gerechnet ab Bauantrag).
- Vor dem Antrag wird eine technische Projektbeschreibung erstellt, vom ausführenden Fachunternehmen oder von einem Energieeffizienz-Experten. Die dabei vergebene ID ist zwei Monate gültig und wird im Antrag angegeben.
- Der Antrag wird vor der Umsetzung gestellt. Der Vertrag mit dem Fachbetrieb steht unter dem Vorbehalt der Förderzusage. Wer vor der Zusage beginnt, arbeitet auf eigenes Risiko.
Steuerbonus
Steuerermäßigung nach § 35c Einkommensteuergesetz
- 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre (7 %, 7 % und 6 %). Bei 1.000 € Kosten sind das 200 € Steuerermäßigung.
- Höchstens 40.000 € Steuerermäßigung je Objekt.
- Für selbst genutzte Wohngebäude, die älter als zehn Jahre sind.
- Kein Antrag vorab. Das ausführende Fachunternehmen stellt eine Bescheinigung aus, die Sie in der Steuererklärung angeben.
- Wirkt nur, wenn Sie genug Einkommensteuer zahlen. Nicht genutzte Beträge verfallen.
Für dieselbe Maßnahme gilt entweder der BAFA-Zuschuss oder der Steuerbonus, nicht beides.
In beiden Fällen muss das Dachfenster die technischen Mindestanforderungen an die Wärmedämmung erfüllen. Ich achte bei der Auswahl und beim Einbau darauf.
Auch der Hitzeschutz im Sommer wird gefördert
Beim BAFA-Zuschuss zählt außenliegender Sonnenschutz mit dazu, zum Beispiel Rollläden:
- Zusammen mit dem Fenstertausch: Der erstmalige Einbau oder die Erneuerung von Rollläden und anderen außenliegenden Sonnenschutzvorrichtungen kann mitgefördert werden.
- Auch einzeln als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz“: außenliegende Rollläden und Fensterläden, Jalousien und Raffstores sowie Markisen, die parallel zum Fenster verlaufen.
- Nicht gefördert werden innenliegender Sonnenschutz, Vordächer und Pergolen.
So unterstütze ich Sie
- 1Ich berate Sie, welcher Weg für Ihr Gebäude infrage kommt.
- 2Ich wähle mit Ihnen passende Dachfenster aus und plane den Einbau.
- 3Ich helfe Ihnen bei Unterlagen und Nachweisen rund um den Einbau.
Stand der Angaben: Oktober 2026. Die Bedingungen ändern sich, verbindlich sind die Angaben von BAFA und Finanzamt. Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, hängt von Ihrem Einzelfall ab. Eine Energie- oder Steuerberatung ersetze ich nicht.
Mehr Informationen:BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ↗Energieeffizienz-Experten finden ↗